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B F L – Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur
Dipl.-Ing. Reinhold Langen
Freier Landschaftsarchitekt BDLA-IFLA
In der Au 25
53424 Remagen-Unkelbach
Telefon: 0 26 42/10 05
Telefax: 0 26 42/10 06
E-Mail: info(at)bfl-landschaftsarchitektur.de
Homepage: www.bfl-landschaftsarchitektur.de
USt.-Ident.Nr.
DE 147 938 539
Berufsbezeichnung
Freier Landschaftsarchitekt
Zuständige Kammer
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Kammermitglied, Mitgliedsnummer 13376
Haftungshinweis
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Für die Ausübung der Landschaftsarchitektentätigkeit gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Architektengesetz (ArchG) Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2005, zuletzt geändert durch durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. März 2016
- Satzung über eine Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2018
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) 2013
Für die Ausübung der Tätigkeit als durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Ordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen vom 24. Mai 1991, zuletzt geändert durch Ordnung vom 25. November 2013
Für die Ausübung der Tätigkeit als durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Gartenbausachverständiger gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Satzung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (Sachverständigensatzung) in der Fassung vom 05. Dezember 2012
Für die gerichtliche Vergütung von Sachverständigenleistungen gelten folgende gesetzlichen Regelungen: